Bezahlen Sie in 3 Teilen mit 0% Zinsen bei Cosy Vibes– COSY VIBES
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Bezahlen mit in3

Wenn Sie sich für in3 bezahlen entscheiden, zahlen Sie den gesamten Betrag in drei gleichen Teilen innerhalb von 60 Tagen. Am Tag Ihrer Bestellung zahlen Sie den ersten Teil über iDeal und Ihr Einkauf wird versandt. 30 Tage später zahlen Sie den zweiten Teil und weitere 30 Tage später den dritten Teil. So müssen Sie keine große Ausgabe auf einmal tätigen.

Verbraucherbedingungen in3

Wenn Sie ein Produkt (der Einkauf) von einem Verkäufer (dem Geschäft) kaufen, schließen Sie Vereinbarungen mit diesem Geschäft ab. Diese Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Geschäft sind nicht in diesem Dokument enthalten.

Dieses Dokument enthält lediglich die Vereinbarungen, die Sie mit in3 treffen. Mit in3 können Sie Ihren Einkauf in drei gleichen Raten bezahlen:

  1. Die erste Rate zahlen Sie direkt beim Einkauf.
  2. Die zweite Rate zahlen Sie spätestens 30 Tage später.
  3. Die dritte Rate zahlen Sie spätestens 60 Tage später.

Sie können nur dann die Zahlung mit in3 wählen, wenn das Geschäft Vereinbarungen mit uns getroffen hat, unsere Zahlungsmethode anbieten zu dürfen. in3 ist der Handelsname von in3 NL B.V. und wir haben unseren statutarischen Sitz an der Meerenakkerweg 1a, 5652 AR in Eindhoven. in3 NL B.V. ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 59234784 registriert. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von In3 NL B.V. lautet NL853381082B01.

Wenn Sie bei Ihrem Einkauf die Zahlung mit in3 wählen, treffen Sie neben den Vereinbarungen mit dem Geschäft die folgenden Vereinbarungen mit in3:

  1. Ihr Einkauf
  • 1.1. Da Sie den Einkauf im Geschäft tätigen, erwirbt das Geschäft eine Forderung (die Forderung) gegen Sie. Das Geschäft sendet Ihnen eine Rechnung oder stellt Ihnen einen Kaufbeleg aus.
  • 1.2. Für den Einkauf gelten die Bedingungen, die Sie mit dem Geschäft vereinbaren.
  • 1.3 Im Bestellprozess des Geschäfts können Sie wählen, ob Sie über in3 bezahlen möchten. Wenn Sie dies wählen, stellen Sie einen Antrag bei in3 (der Antrag). In diesen Verbraucherbedingungen treffen Sie zusätzliche Vereinbarungen mit in3 über die Zahlungsmethode, die Sie für den Einkauf verwenden.
  1. Ihr Antrag
  • 2.1. Indem Sie einen Antrag bei in3 stellen, erklären Sie Folgendes:
    • (a) Ihre Lieferadresse und Rechnungsadresse sind in den Niederlanden und keine Postfächer oder Servicestellen;
    • (b) Sie sind 18 Jahre oder älter und berechtigt, den Einkauf zu tätigen (geschäftsfähig);
    • (c) Sie wurden nicht für insolvent erklärt oder unter Vormundschaft oder Betreuung gestellt, und es ist auch kein Insolvenzverfahren auf Sie anwendbar. Auch kein Antrag hierfür wurde gestellt; und
    • (d) Alle (personenbezogenen) Daten, die Sie dem Geschäft oder in3 (gewesen) haben, sind korrekt und vollständig. Darüber hinaus werden Sie die Zahlungen von Ihrem Konto aus tätigen.
  • 2.2. Wenn Sie den Antrag einreichen, fordern Sie in3 auf, die (Zahlungs-)Vereinbarung zwischen Ihnen und in3 sofort auszuführen, wenn in3 Ihren Antrag genehmigt.
  1. Prüfung des Antrags durch in3
  • 3.1. Nachdem in3 den Antrag erhalten hat, prüft in3 den Antrag.
  • 3.2. Wenn in3 den Antrag ablehnt, teilt in3 Ihnen dies mit. in3 muss dabei nicht angeben, warum der Antrag abgelehnt wurde. Wenn in3 den Antrag ablehnt und Sie den Einkauf dennoch tätigen möchten, müssen Sie einen anderen Weg finden, um das Geschäft zu bezahlen.
  • 3.3. Bei der Prüfung des Antrags prüft in3 auch Ihre Kreditwürdigkeit. Dies geschieht automatisiert. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch in3 finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://payin3.eu/nl/privacy-policy/.
  1. Wenn in3 den Antrag genehmigt
  • 4.1. Wenn in3 den Antrag genehmigt, teilt in3 Ihnen dies mit. Sie kann ihre Genehmigung an Bedingungen knüpfen. Auch diese werden Ihnen mitgeteilt.
  • 4.2. Wenn in3 den Antrag genehmigt, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und in3 zustande. Diese Verbraucherbedingungen sind Teil dieses Vertrages. Sie können diese Verbraucherbedingungen jederzeit auf der Website von in3 einsehen und einfach als PDF speichern oder noch einmal (kostenlos) bei in3 anfordern. Ihre Vereinbarung mit in3 endet automatisch, wenn der gesamte ausstehende Betrag von Ihnen beglichen wurde.
  • 4.3. Wenn in3 den Antrag genehmigt, bedeutet dies nicht, dass Ihre Kreditwürdigkeit gut ist. Sie sind selbst für Ihre Kreditwürdigkeit verantwortlich. Sie müssen daher selbst beurteilen, ob in3 zu Ihrer Situation und dem Einkauf passt und ob Sie die Raten (wie unten definiert) bezahlen können. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Raten (vielleicht) nicht bezahlen können, sollten Sie in3 nicht beantragen.
  1. Wenn Sie es sich anders überlegen
  • 5.1. Wenn der Antrag noch nicht von in3 genehmigt wurde und Sie in3 doch nicht nutzen möchten, können Sie den Antrag zurückziehen, indem Sie den Einkauf abbrechen und die erste Rate nicht an in3 zahlen.
  • 5.2. Wenn der Antrag bereits von in3 genehmigt wurde, Sie die erste Rate bereits bezahlt haben und Sie in3 doch nicht nutzen möchten, können Sie den vollen Betrag jederzeit direkt an in3 zahlen. Ihre Vereinbarung mit in3 endet dann.
  • 5.3. Wenn Sie den Einkauf widerrufen möchten, ist in Artikel 8 unten beschrieben, wie Sie dies tun können.
  1. Übertragung an in3

Wenn in3 den Antrag genehmigt, müssen Sie die Forderung an in3 zahlen. Dies geschieht durch eine Abtretung der Forderung (eine Übertragung der Forderung) durch das Geschäft an in3. Sie erhalten hiermit eine Mitteilung über diese Abtretung.

  1. Drei Raten
  • 7.1. Um in3 nutzen zu können, vereinbaren Sie mit in3, dass Sie die gesamte Forderung beim Einkauf nicht mehr auf einmal bezahlen müssen.
  • 7.2. Stattdessen erwirbt in3 drei zusätzliche Forderungen (Raten) gegen Sie, die zusammen dem Betrag der Forderung entsprechen. Die erste Rate müssen Sie direkt beim Einkauf bezahlen. Die zweite Rate zahlen Sie spätestens 30 Tage später. Die dritte Rate zahlen Sie spätestens 60 Tage nach dem Einkauf. Sie zahlen keine Zinsen oder Gebühren.
  • 7.3. Die Forderung wird den Raten nachrangig behandelt, und Sie vereinbaren, dass Sie die Forderung durch Zahlung der Raten begleichen werden. Jedes Mal, wenn Sie eine Rate bezahlen, sinkt die Forderung ebenso wie die Rate um den gezahlten Betrag. Dies geschieht so lange, bis keine Raten und Forderungen mehr vorhanden sind. Wenn Sie also alle Raten pünktlich bezahlen, haben Sie niemals mehr mit der Forderung zu tun und haben Ihre Zahlungsverpflichtung erfüllt.
  1. Retouren
  • 8.1. Wenn Sie den Einkauf zurücksenden oder widerrufen möchten, müssen Sie sich an das Geschäft wenden.
  • 8.2. Solange das Geschäft Ihre Rücksendung nicht genehmigt, bleiben Sie verpflichtet, in3 pünktlich und vollständig zu bezahlen.
  • 8.3. Wenn Sie den Einkauf (ganz oder teilweise) zurücksenden und das Geschäft Ihre Rücksendung genehmigt, werden die Forderung und die Raten um den Rücksendebetrag reduziert. Soweit die zweite und dritte Rate noch ausstehen, werden diese Raten in folgender Reihenfolge reduziert: zuerst die dritte Rate und dann die zweite Rate.
  • 8.4. Wenn der Rücksendebetrag höher ist als die noch ausstehenden Raten, erhalten Sie den Überschuss von in3 auf das Bankkonto zurück, von dem Sie die erste Rate bezahlt haben. Wenn in3 nicht weiß, von welchem Bankkonto Sie die erste Rate bezahlt haben, wird in3 Sie darüber informieren und Ihnen Anweisungen geben, wie Sie Ihr Bankkonto angeben können. Wenn Sie Ihr Bankkonto gemäß den Anweisungen an in3 übermittelt haben, überweist in3 den Überschuss auf dieses Bankkonto zurück.
  1. Wie Sie zahlen müssen und dürfen
  • 9.1. Sie können die restlichen Raten jederzeit ohne zusätzliche Kosten vorzeitig bezahlen.
  • 9.2. Sie sind verpflichtet, die restlichen Raten früher zu bezahlen, wenn in3 dies verlangt. in3 kann dies beispielsweise verlangen, wenn im Antrag Ungenauigkeiten vorlagen oder wenn in3 dies aufgrund von Gesetzen, anderen Vorschriften oder Anweisungen von Aufsichtsbehörden tun muss.
  • 9.3. Sie können die Raten und die Forderung nur noch über den Zahlungslink bezahlen, den Sie zu diesem Zweck von in3 erhalten.
  • 9.4. Die Person, die die erste Rate an in3 zahlt, hat die in Artikel 4.2 genannte Vereinbarung mit in3 geschlossen und ist für die pünktliche Zahlung der zweiten und dritten Rate verantwortlich. Wenn Sie die erste Rate für jemand anderen bezahlt oder die erste Rate von jemand anderem bezahlen lassen haben, sind Sie neben dieser anderen Person vollständig für die Zahlungen der zweiten und dritten Rate verantwortlich.
  1. Wenn Sie nicht oder zu spät zahlen
  • 10.1. Das Datum, an dem in3 Ihre Zahlung auf dem von in3 angegebenen Bankkonto erhält, gilt als Zahlungsdatum. Sie müssen daher selbst die eventuelle Bearbeitungszeit der Banken berücksichtigen. Wenn Sie zu spät zahlen, geht die Verzögerung zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
  • 10.2. Wenn Sie nicht pünktlich zahlen, sendet in3 Ihnen eine Mahnung und/oder Inverzugsetzung mit einer Zahlungsfrist. Wenn Sie immer noch nicht zahlen, bevor diese Zahlungsfrist abgelaufen ist, kann in3 Ihnen Kosten in Rechnung stellen. in3 kann diese Kosten sogar in Rechnung stellen, wenn Sie den Einkauf nach Ablauf der Zahlungsfrist zurücksenden dürfen und/oder zurücksenden. Bei Kosten können Sie beispielsweise an Anwaltskosten, Gerichtsvollzieherkosten und Inkassobürokosten denken.
  • 10.3. Wenn Sie nach 60 Tagen nicht alle Raten bezahlt haben, bleibt ein Betrag offen. Die Forderung ist dann immer noch den Raten nachrangig, und Sie müssen niemals doppelt bezahlen. Wenn Sie den offenen Betrag unter den Raten bezahlen, sinkt die Forderung um denselben Betrag. Und wenn Sie auf Verlangen von in3 den offenen Betrag unter der Forderung bezahlen, sinken die Raten um denselben Betrag.
  1. Kommunikation und Beschwerden
  • 11.1. Wenn Sie Fragen oder Nachrichten an in3 haben, können Sie diese per E-Mail an klantenservice@payin3.nl senden. Sie können in3 auch unter 088-3993333 anrufen.
  • 11.2. Ihre eventuelle Beschwerde können Sie auch über die europäische OS-Plattform einreichen: https ://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show.
  • 11.3. Bei Fragen, Beschwerden oder anderen Nachrichten zum Einkauf oder dessen Lieferung können Sie sich nicht an in3 wenden. Dafür müssen Sie sich an das Geschäft wenden.
  • 11.4. Wenn sich Ihre Adresse oder E-Mail-Adresse ändert, müssen Sie in3 dies sofort mitteilen. Tun Sie dies nicht, weiß in3 nicht, dass Sie eine andere (E-Mail-)Adresse haben und geht weiterhin von der alten aus. Wenn Sie dadurch Nachrichten von in3 nicht oder zu spät erhalten, geht dies zu Ihren Lasten und auf Ihr Risiko.
  • 11.5. in3 ist berechtigt, elektronisch mit Ihnen zu kommunizieren. Nachrichten können daher auch per E-Mail oder über Ihr Konto in der in3-Anwendung versandt werden. in3 kommuniziert mit Ihnen auf Niederländisch und Ihr Vertrag mit in3 wird daher auch auf Niederländisch geschlossen.
  1. Informationen
  • 12.1. Wenn die Informationen, die Sie dem Geschäft oder in3 (gewesen) haben, unrichtig oder unvollständig sind, haften Sie für alle Schäden, die in3 dadurch erleidet.
  • 12.2. in3 darf jederzeit weitere Informationen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften anfordern. Sie müssen alle von in3 angeforderten Informationen unverzüglich an in3 liefern.
  1. Haftungsausschluss
  • 13.1. in3 haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die Ihnen entstehen, es sei denn, der Schaden ist aufgrund zwingenden Rechts von ihr zu tragen.
  • 13.2. Wenn in3 für Schäden haftet, die Ihnen entstehen, haftet sie nur für direkt erlittene Verluste. in3 haftet niemals für indirekt erlittene Verluste oder für entgangenen Gewinn oder sonstige Nachteile.
  1. Übertragung an Aion Bank SA/NV
  • 14.1. in3 überträgt die Forderung und die Raten an die Aion Bank SA/NV. Dies geschieht durch Abtretung durch in3 an die Aion Bank SA/NV. Sie erhalten hiermit eine Mitteilung über diese Abtretung. Die Datenschutzerklärung der Aion Bank SA/NV finden Sie unter
  • 14.2. Diese Abtretung ändert nichts an Artikel 9.3 oben. Sie können die Raten und den ausstehenden Betrag also weiterhin nur über den Zahlungslink bezahlen, den Sie zu diesem Zweck von in3 erhalten.
  1. Niederländisches Recht und niederländisches Gericht
  • 15.1. Für Ihren Vertrag mit in3 und alle damit verbundenen außervertraglichen Verpflichtungen gilt niederländisches Recht.
  • 15.2. Die niederländischen Gerichte sind zuständig für die Kenntnisnahme von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag mit in3 und allen damit verbundenen außervertraglichen Verpflichtungen.

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